Wem dient die KI? Über Chancen und Risiken in der weiteren Entwicklung von künstlicher Intelligenz
Shownotes
Die private Homepage mit vielen weiteren Informationen zum Thema KI auch zu seinem Buch
"KI und Krieg” von Professor Dr. Karl Hans Bläsius:
Interview mit Professor Bläsius zum Thema “KI und Krieg”
auf YouTube beim KI – Kanal “Everlast AI”
https://youtu.be/tSoQ68EdALA?si=3kYm2No8A3uQphm_
Informationen zu Professor Rolf Linn auf der Homepage der Hochschule Trier
https://www.hochschule-trier.de/informatik/linn
Zur Homepage von Unternehmer Manfred Igel
https://www.manfred-igel-uope.de
Informationen zur “Gemeinwohl Ökonomie” Deutschland als alternatives Wirtschaftsmodell:
Die kompletten Morbacher-Thesen zu Ki und Gesellschaft aus unserem Podcast veröffentlichen wir auf der Homepage vom Café und Kino Morbach.
https://www.cafe-heimat-morbach.de
Hier ein vorläufiger Auszug zu den 10 Morbacher KI -Thesen ( Anmerkung: werden noch redaktionell weiter bearbeitet)
Präambel
Künstliche Intelligenz ist keine Naturgewalt, sondern eine von Menschen entwickelte und eingesetzte Technologie.
1. Der Mensch bleibt Maßstab und Zweck.
KI darf Menschen unterstützen, aber nicht Würde, Freiheit, Sicherheit oder Selbstbestimmung einem vermeintlich effizienteren Ziel opfern. Der Mensch darf niemals zum bloßen Mittel für ein KI-Ziel werden.
2. Je größer die Wirkung, desto stärker die Kontrolle.
Bei Entscheidungen mit großen, irreversiblen oder lebenswichtigen Folgen müssen menschliche Kontrolle, Transparenz, Widerspruchsmöglichkeiten und Verantwortlichkeit besonders hoch sein.
3. Über Leben und Tod entscheidet ein Mensch.
Militärische Systeme, insbesondere autonome Waffen und nuklear relevante Entscheidungsprozesse, dürfen keine vollautomatisierten Letztentscheidungen über Leben und Tod treffen. Sicherheit und Schadensvermeidung müssen Vorrang vor bloßer Effizienz haben.
5. Hochrisiko-KI braucht verpflichtende Prüfungen vor dem Einsatz.
Wie bei Arzneimitteln oder sicherheitskritischer Technik sollten besonders leistungsfähige Systeme vor breitem Einsatz nach klaren Standards geprüft, auditiert und – wo erforderlich – zugelassen werden.
6. Globale KI-Risiken erfordern globale Zusammenarbeit.
KI-Sicherheit, Cyberrisiken und militärische Eskalation lassen sich nicht dauerhaft national begrenzen. Es braucht internationale Regeln, überprüfbare Vereinbarungen und verlässliche Institutionen. Wissenschaftlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Austausch muss dazu beitragen, Vertrauen zu schaffen und Konflikte zu verhindern.
7. KI-Kompetenz ist eine Voraussetzung demokratischer Selbstbestimmung.
Alle Menschen sollen befähigt werden, KI-Ergebnisse kritisch zu prüfen, Quellen zu hinterfragen, Unsicherheiten zu erkennen und Manipulation zu durchschauen.
8. KI muss dem Gemeinwohl dienen und soziale Ungleichheit begrenzen.
Der Zugang zu Bildung und Technologie sowie die Gewinne und Entscheidungsmacht aus KI dürfen nicht bei wenigenAkteuren konzentriert werden. Menschenrechte, soziale Teilhabe, Nachhaltigkeit und Gemeinwohl müssen eigenständige Kriterien für Entwicklung und Einsatz von KI sein.
9. Künstliche Empathie ersetzt keine menschliche Zuwendung.
KI kann empathisch kommunizieren, besitzt aber keine menschliche Lebenserfahrung und übernimmt keine zwischenmenschliche Verantwortung. Gerade in Pflege, Bildung, Beratung und sozialen Beziehungen darf die Simulation von Empathie nicht mit echter menschlicher Beziehung verwechselt werden.
10. Der Mensch darf niemals zum Diener seiner eigenen Technologie werden.
KI ist ein von Menschen geschaffenes Werkzeug und keine Naturgewalt, der sich die Gesellschaft unterwerfen muss.
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